Menschenrechte schützt man am besten, indem man sie aufgibt? Nein, zumindest darf man das nicht zugeben! Man muss sagen: Wenn ich einen Personenkreis benachteilige, bin ich ein Unhold, also gebe ich es auf, die Anwendung der Menschenrechte auch von jemand anderem als von mir selbst einzufordern.
Wenn mich also jemand nicht leiden kann, das ist das seine Sache. Ob ich ihn leiden kann oder nicht, ist aber nicht meine Sache, sondern fällt unter die Oberhoheit der Menschenrechte, die besagen, daß ich niemanden nicht nichtleiden darf. Sonst behandle ich die Menschen nicht alle gleich, sondern demnach verwerflich.
Sollte mich der Jemand, welcher mich nicht leiden kann, umbringen, dann ist das zwar meine Sache, darf jedoch keinesfalls im Vorfeld behandelt werden, weil es – gemäß den Menschenrechten – niemanden gibt, der mich umbringen möchte, weil er mich einfach nicht leiden kann! Wenn ich tot bin, ist das unwichtig!
Wichtig ist allein die Einhaltung der Menschenrechte … aber nur von mir, denn die anderen müssen so sein dürfen, wie sie sind: wie ich es eventuell nicht leiden könnte, wenn ich dazu berechtigt wäre. Selbstverständlich darf ich auch nicht lauthals verkünden „Der/die da kann/können mich/uns, aus dem und dem Grund nicht leiden!“
Das wäre ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte! Wenn die aber, welche uns nicht leiden können, sagen, daß sie uns, aus dem und dem Grund, nicht leiden können, dann sagen sie das einfach so dahin und niemand darf ihnen einen Strick daraus drehen, auch wenn keiner von ihnen gegen die anderen protestiert.
Eine allgemein propagierte Lebensauffassung ist offiziell keine allgemein propagierte Lebensauffassung, wenn sie einer Lebensauffassung, einem Brauch entstammt, der zum Ausdruck bringt, daß jemand jemand nicht leiden kann und ihn deshalb auch umbringen möchte, nachdem man gesagt hat, daß dies religiös verankert sei.
Denn Religion ist offiziell eine reine Privatsache – und zwar auch dann, wenn Tausende gemeinsam für meine Ausrottung beten, die mich nicht leiden können und ich nicht leiden können wollte, sofern ich dies dürfte. Allerdings bestimmen die Menschenrechte, daß ich das nicht darf, während die anderen ja nur beten …
Beten ist nicht verboten! Sollte, im Zuge des Gebetes/der Gebete, jemand wie ich, zu Schaden kommen, weil ihn die Betenden nicht leiden können, dann verstößt das zwar gegen die Menschenrechte, aber wer hat sie dann verletzt? Der Betende/die Betenden, oder der Täter, der für die Umsetzung der Gebete/des Gebetes sorgte?
Richtig: Niemand hat meine Menschenrechte verletzt, denn der Täter war einer von uns! Nein, nicht von uns, die man nicht leiden kann und auch nicht von denen, die uns nicht leiden können, sondern von uns ALLEN, die wir gehalten sind, die Menschenrechte nicht zu verletzen. Daran gibt es doch nichts auszusetzen – ?!
Niemand darf also für die Interpretation der Menschenrechte verantwortlich gemacht werden, die ihm selbst entsprechen, denn wenn einer den Menschenrechten zuwiderhandelt, dann handelt es sich um die Menschrechtsverletzung eines Einzelnen und keinesfalls um eine Absprache zwischen ihm und seinen Mitbetern.
Dergleichen existiert, im Rahmen der angewandten Menschenrechte, nicht! Es gibt keine geheimen Absprachen, es gibt nur die geheimen Menschenrechte, die, im Geheimen, verschieden ausgelegt werden dürfen, solange sie den Unmenschen nicht schaden. Das darf auf keinen Fall angefochten werden … sonst gibt’s was drauf!