Eine kleine Anekdote aus meinem Aufgabenbereich
Früher nannte man das durch die Trauung eines Paares neu entstandene verwandtschaftliche Verhältnis der Eltern des Brautpaares zueinander, nämlich das von Vater und Mutter des Bräutigams zu Vater und Mutter der Braut, „Das Gegengeschwei“.
Hierbei meinte man die entsprechende Spielart von Verschwägerung (Schwei = Schwager) auf entsprechend nächster generationshöherer Ebene.
Das „Gegen“ bezeichnet hier kein „anti“ oder „contra“, sondern die neu geschaffene, indirekte verwandtschaftliche Beziehung der Brauteltern in "Gegenseitigkeit" zueinander, wobei die so Bezeichneten ihrerseits im Normalfall unfreiwillig und nur durch die Hochzeit ihres Nachwuchses zusammengekommen sind.
Nun führte ich letztes Jahr unter anderm eine Trauung im St.-Florians-Stift des Klosters Hornbach nahe Zweibrücken durch. Den beiden Vätern, dem der Braut und dem des Bräutigams, erklärte ich nach der Trauung ihrer „Kinder“ diesen Begriff beim Plausch während des anschließenden Sektempfangs.
Die beiden lachten – gelinde gesagt – sehr herzlich und kraftvoll über den Gedanken, nunmehr einander zu etwas geworden zu sein, das man als „Gegengeschwei“ bezeichnet(e).
Einer der beiden allerdings versprach sich im Anschluss, als er dies seiner Gattin begreiflich machen wollte, indem er zu ihr sagte, er sei jetzt ein „Gegengeweih“.
Hier musste ich, der Herr Pastor, mir mit aller innerer Kraft den aufkommenden Lachtränenzufluss Richtung Augen abklemmen, assoziierte ich doch den gehörnten Ehemann, der nicht unbedingt dafür ist, dass man ihn irgendwann als Zwölfender aussehen lassen könnte ...
vcj