In meiner alten Registrierkasse finde ich Bargeld, außerdem ein paar Münzen im Kellner-Portemonnaie, summa summarum 2000 Mark. Vorsichtshalber schlage ich im Gesetzbuch nach: Unschuldig ist, wer Geld entnimmt und die Kasse im Fluss versenkt. Also, wenn die Beweise unauffindbar bleiben. Sollte ich das antike Stück nicht doch lieber Max schenken?
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