Die Erbschuld

Bild von Gebhard Bock
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Das Schweigen der Deutschen.

Im Namen der Deutschen wurden während der NS-Zeit grausige Verbrechen begangen. Kollektive Schuld ist nicht justiziabel. Wir weisen die Darstellungen eines mordlüsternen deutschen Volkes zurück, doch eine Schuld ist geblieben. Wir müssen sie formulieren und bekennen, damit die Opfer verzeihen können.

„Das geht mich nichts an. Damit habe ich nichts zu tun“, mag mancher sagen und verweigert seinem historischen Erbe die Annahme.
Dieses Erbe ist aber nicht nur NS-Verbrechen, Holocaust und Weltkrieg, sondern auch Bach, Beethoven, Goethe, Schiller, Hölderlin, Kant, Nietzsche; von Albertus Magnus bis zu den Geschwistern Scholl spannt sich der Bogen der historischen Persönlichkeiten, deren Erben wir auch sind. Dieses Erbe ist ein Ganzes. Wir können es nicht teilweise annehmen.

70 Jahre danach fragen die Kinder, Enkel und Urenkel immer noch fassungslos, wie es geschehen konnte, und stehen allein gelassen vor der Mauer des Schweigens. Wir dürfen uns dem historischen Erbe nicht verweigern, wenn es uns nicht zum unbegreifbaren Volk von Mördern stempeln soll.

Natürlich tragen wir keine Schuld an den Verbrechen von damals, aber wir müssen verhindern, dass sich Gleiches wegen alltäglichen Schwächen, wie Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, Begehrlichkeit oder Hartherzigkeit wiederholen kann.
Das Wissen um die Untaten in der NS-Zeit macht uns schuldig an unserem Werden.

NS-Greuel dürfen sich nicht wiederholen. Diese Schuld des Werdens ist unsere Erbschuld.

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